Mietbedingungen

Wohnmobil mieten: Wir möchten Ihnen mit unserem Wohnmobil einen schönen Urlaub ermöglichen. Damit alles reibungslos ablaufen kann, haben wir ein paar Bedingungen für Sie notiert. Bitte beachten Sie diese bei der Nutzung unseres Fahrzeuges.

Unsere Mietbedingungen:

Preise

Die Preise gelten für das laufende Jahr inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Im Mietpreis sind enthalten:

  • Bei einer Mietdauer bis 21 Tage 250 km/Tag frei, jeder zusätzlicher km 0,25 €, ab 22 Tage Mietdauer 350 km/Tag frei, jeder zusätzlicher km 0,10 €
  • Haftpflichtversicherung
  • Teil-/Vollkaskoversicherung mit 1.500 € Selbstbeteiligung
  • Mindestmietdauer: 7 Tage

Zahlungsbedingungen

Bei Abschluss des Mietvertrages sind innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung von 20 %, mindestens jedoch 250 € fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und die vereinbarten Rücktrittskosten werden berechnet.

Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 1.500 € hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einem Übergabeprotokoll zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, erhalten Sie die Kaution sofort zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution so lange einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Schäden im Innenraum, sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und müssen vom Mieter übernommen werden.

Übergabe und Rückgabe

Das Fahrzeug kann am Übergabetag in der Regel zwischen 14 Uhr und 17 Uhr übernommen werden. Die genaue Uhrzeit wird auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am zweiten Miettag vormittags durchzuführen.

Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag nach Vereinbarung zwischen 11:00 Uhr und 13.00 Uhr. Die genaue Rückgabezeit wird ebenfalls auf dem Übergabeprotokoll vermerkt und ist unbedingt einzuhalten. Ansonsten bestehen Weiterberechnungen und eventuelle Ausfallkosten für das Fahrzeug. Der Übergabetag und der Rückgabetag werden als ein Tag berechnet. Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so ist der volle Mietpreis zu entrichten. Bei einer vorzeitigen Rückgabe vor Ablauf der Mietzeit ist ebenfalls der volle Mietpreis fällig.

Servicepauschale

Die Servicepauschale von 150 € enthält die Kosten für die Übergabe des Wohnmobils und die Einweisung in das Fahrzeug sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete.

Reinigungsgebühren

Die Fahrzeuge werden sauber übergeben und innen gereinigt zurückgenommen. Alle Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen.

Der Fäkalientank der Toilette und der sämtliche Wassertanks sind zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter. Die Außenreinigung übernimmt der Vermieter. Bei starker Verschmutzung muss der Mieter auch die Außenreinigung vornehmen. Falls die Innenreinigung oder die Reinigung von Toilette und Wassertanks bei Rückgabe vom Vermieter durchzuführen ist, werden pauschale Reinigungsgebühren von 150 € erhoben.

Rauchen

Im Interesse aller Mieter ist in unseren Fahrzeugen das Rauchen verboten! Wird trotz des Verbots im Wohnmobil geraucht, wird im Interesse unserer Nichtraucher eine pauschale Gebühr von 500 € fällig.

Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird im Interesse unserer Allergiker eine pauschale Gebühr von 500 € fällig.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung je Schadensfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum, Unfallflucht, Benutzung des Fahrzeuges durch Unberechtigte sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Fahrzeug, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Er haftet weiter uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch

  • Zurücksetzen (Vorsetzen) des Fahrzeugs ohne Einweisung einer Hilfsperson
  • Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
  • Unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs, u. a. der Markise und Schäden, die durch Windeinwirkung entstehen
  • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und – breiten
  • nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe
  • Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages

Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder die Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.

Reservierung und Rücktritt

Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei Rücktritt von dem Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

  • Rücktritt bis zu 60 Tagen vor 1. Miettag: 30 %
  • bis zu 21 Tagen vor 1. Miettag: 60 %
  • weniger als 15 Tage vor 1. Miettag: 80 %
  • Wird das Wohnmobil nicht fristgerecht abgenommen oder abgeholt, so gilt dies als Rücktritt mit: 100 %
  • Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

Gegen die bei Ruücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Sie erhalten von uns die erforderlichen Unterlagen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden und verursacht eine Umbuchungspauschale von 100 €.

Fahrer

Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens 25 Jahre alt und 3 Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.

Nutzung

Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Reparaturen

Reparaturen am Mietfahrzeug, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 300 €, größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Reparaturen dürfen nur von Vertrags- oder Fachwerkstätten mit Vorlage einer Rechnung ausgeführt werden.

Unfall

Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl muss der Mieter immer die zuständige Polizei verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

Ersatzfahrzeug-Garantie

Sollte das zugesagte Fahrzeug durch Unfall oder sonstige Gründe zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stehen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Die Anzahlung wird dann selbstverständlich zurück erstattet. Eine weitere Haftung übernimmt der Vermieter nicht.

Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind in alle, auf der grünen Versicherungskarte aufgeführte europäische Länder möglich. Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind untersagt.

Der Mieter muss die ausländischen Vorschiften für Fahrzeuge und Wohnmobile samt Standvorschriften einhalten. Etwaige Bußgelder, die per Schreiben an den Vermieter später erhoben werden, dürfen vom Vermieter per Kreditcardbuchung in Rechnung gestellt werden.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Mündliche Nebenabreden stehen nicht.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma rentwomo.de J. Weidmann vereinbart.

Bestätigung

Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.

Gerne können Sie die Mietbedingungen sowie unseren Mietvertrag auch als PDF Herunterladen.

pdf Mietvertrag

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Telefon: 09861/87395-23
Telefax: 09861/87395-22

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